Erste-Hilfe-Koffer: Maßnahmen, Umsetzung, Kontrolle
Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers, die richtige Auswahl an Erste-Hilfe-Equipment zu treffen und dieses vorzuhalten. Die DIN-Normen beinhalten Mindestvorgaben bezüglich der Ausstattungsvarianten: Der kleine Verbandskasten wird in der DIN-Norm 13157 reguliert, der große Verbandskasten über die Norm 13169.
Es steht jedem Unternehmer frei, bedarfsgerechte und ergänzende Ausstattungen zur Verfügung zu stellen - und genau dies ist in einzelnen Branchen sinnvoll. Wir bieten Ihnen passende Konzepte für Ihre berufsbezogenen Anforderungen.
Noch mehr Wissenswertes finden Sie in der LHG-Servicewelt.
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Hinweis für große Betriebsverbandkästen
Befüllung des Inhaltes gemäß DIN 13169. Auszug aus der Unfallverhütungsvorschrift:
- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben
- ab 51 bis 300 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13169
- je 300 weitere Beschäftigte + 1 Verbandkasten DIN 13169 - in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben
- ab 21 bis 100 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13169
- je 100 weitere Beschäftigte + 1 Verbandkasten DIN 13169 - auf Baustellen
- ab 11 bis 50 Beschäftigten = 1 Verbandkasten DIN 13169
- je 50 weitere Beschäftigte + 1 Verbandkasten DIN 13169
Ein großer Verbandkasten DIN 13169 kann auch durch zwei kleine Verbandkästen DIN 13157 ersetzt werden.
Worauf zu achten ist
Es gilt außerdem die Räumlichkeiten des Betriebes zu berücksichtigen, vor allem in Arbeitsstätten mit großen räumlichen Ausdehnungen. In diesen ist ggf. ein Transportmittel je nach Gefährdungsbeurteilung an diversen gut erreichbaren Stellen zur Verfügung zu stellen. Außerdem müssen zum Beispiel für schwangere Frauen oder stillende Mütter Einrichtungen zum Hinlegen und Ausruhen in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz vorhanden sein.
Unsere diversen Erste-Hilfe-Lösungen berücksichtigen die speziellen Anforderungen an Ihren Betrieb - von der klassischen Maßnahme, Umsetzung bis hin zur jährlichen Kontrolle - wir sind gern für Sie da.



Wir sind für Sie da!
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