Prüfservice für Regalsysteme
Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl wie z. B. Palettenregale und Kragarmregale unterliegen in Deutschland nach DGUV einer Prüfpflicht. Jeder Unternehmer hat nach BetrSichV und ArbSchG die Aufgabe dies regelmäßig und wiederkehrend zu tun.
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So funktioniert es
Die Prüfung erfolgt systematisch anhand einer detaillierten Checkliste. Der Zustand wird in einem Inspektionsprotokoll dokumentiert und abschließend mit einer Prüfplakette am Regal gekennzeichnet.
Prüfpflichtige Regale sind unter anderem:
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Einfahrregale
- Durchfahrregale
- Durchlaufregale
- Mehrgeschossanlagen
- Fachbodenregale in gesonderter Ausführung
Prüfung gemäß DIN EN 15635
Gemäß DIN EN 15635 ist die Prüfung von einer fachkundigen, befähigten Person mindestens alle 12 Monate durchzuführen.
Ob ein Regal prüfpflichtig ist oder nicht hängt von diversen Faktoren ab, unter anderem:
- Gefährdungsanalyse des Unternehmens
- Höhe, Breite, Fachlasten
- Verwendungszweck
- Handbeladung oder mit Hilfsmitteln
- zu erwartendes Schadensausmaß bei Bruch oder Absturz
- Sicherheitskultur im Betrieb
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