Prüfservice für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore
Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore, zu denen Mitarbeiter im Rahmen ihrer Beschäftigung Zugang haben, unterliegen der ASR A 1.7 bzw. der BetrSichV. Hierbei geht es darum, das Unfallrisiko, welches mit der Benutzung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren einhergeht, zu minimieren.
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Wir gewähren Ihnen Sicherheit
Wir sind dafür mit den einschlägigen DIN-Normen, Arbeitsschutzvorschriften und DGUV-Regularien vertraut und verfügen über die in der ASR A1.7 festgelegte Messtechnik.
Dabei überprüfen wir mit Hilfe von Messinstrumenten u.a. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten.
Wir gewährleisten Ihnen eine hohe Sicherheit unserer Prüfleistungen durch stets aus- und fortgebildetes Personal um die Prüfungen bei Ihnen norm- und sachgerecht durchführen zu können.
Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore gibt es nahezu in jedem Betrieb. Haben Sie schon einmal über die Prüfung Ihrer Anlagen nachgedacht?
Was prüfen wir?
- kraftbetätigte Tore in Gebäuden und Umzäunungen (Sektional-, Roll-, Schwing-, Schiebe-, Falt- und Drehflügeltore)
- Türen in Immobilien und Umzäunungen (Drehflügel-, Schiebe-, Falt- und Karusselltüren)
- Fenster in Bauten (Drehflügel-, Drehkipp-, Parallel-, Aufstell- und Hubfenster)
Laut der ASR A 1.7 ergibt sich das Gefährdungspotential aus Quetsch-, Einzugs- oder Scherstellen mit festen oder beweglichen Teilen, was zum Beispiel Schließkanten sind. Ein weiterer Gefährdungspunkt liegt laut ASR A1.7 in der „Absturzgefährdung an angrenzenden Treppenabgängen oder höher gelegenen Arbeitsplätzen“.
Wir sind für Sie da!
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