Arbeitsschutz

Arbeitsschutz bezeichnet den gesetzlichen Schutz des Personals gegen Gefährdungen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit auftreten können. Genauso wie es zahlreiche Branchen und Arbeitsanforderungen gibt, gibt es auch zahlreiche Arten von Arbeitsschutz. Das ordnungsgemäße Einrichten des Arbeitsplatzes, die richtige Lagerung von Gefahrstoffen und die Einhaltung von geregelten Arbeitszeiten sind einige davon.

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Wir haben auch für Sie das passende Produkt.

Ihr Spezialist für PSA

Wir legen in unserem Produktportfolio besonderen Wert auf die Personenschutzausrüstung (PSA) und sind Partner großer Arbeitsschutzanbieter und können hier nicht nur ein breites, sondern vor allem tiefes Sortiment vorzeigen. Angefangen mit der richtigen Berufsbekleidung, über die passenden Sicherheitsschuhe, bis hin zum idealen Handschutz.

Der ausgewählte Filter bei der Atemmaske, der optimale Gehörschutz oder der sicherste Auffanggurt für Ihre Anwendung. In all diesen Bereichen fühlen wir uns zu Hause und stehen Ihnen mit Fachkompetenz und Leistungsfähigkeit zur Seite.

In der Industrie und Handwerk ist uneingeschränktes Sehvermögen unerlässlich. Daher ist es umso wichtiger, das Sehvermögen entsprechend vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Wenn die Möglichkeit einer Gefährdung für Auge oder Gesicht besteht, muss der Arbeitgeber einen geeigneten Augenschutz zur Verfügung stellen unter der Prämisse, dass die Angestellten durch das Tragen des Augenschutzes nicht bei ihrer Arbeit beeinträchtigt werden. Wichtig dabei ist, dass die Schutzbrillen beziehungsweise die Vollsichtbrillen den geltenden Vorschriften entsprechen und geprüft sein müssen. Sie wissen, welche Art von Augenschutz Sie benötigen? Dann folgen Sie dem entsprechenden Link.

Grundsätzliche Unterscheidung zwischen:

Schutzbrillen
  • Teilchen mit geringer Stoßenergie
  • optischer Strahlung (ultraviolett/infrarot)
Vollsichtbrillen
  • Teilchen mit mittlerer Stoßenergie
  • Staub, feinen Partikeln oder chemischen Substanzen (Flüssigkeiten, Sprays, Gase)
  • geschmolzenem Metall und heißen Feststoffen
  • optischer Strahlung (ultraviolett/infrarot)

Des Weiteren müssen Augenschutzgeräte den Träger vor folgenden, schädigenden Einflüssen schützen können:

  • Mechanische Schädigungen (Splitter, Späne, Staub)
  • Chemische Schädigungen (Laugen und Säuren)
  • Optische Schädigungen (UV-Strahlen, Licht, IR-Strahlen)
  • Thermische Schädigungen (Hitze und Kälte)

In vielen Fällen ist mit dem Zusammentreffen verschiedener Schädigungen zu rechnen. Daraus leiten  sich unter anderem verschiedene und Anforderungen und die sich daraus ergebende Normen ab:

Allgemeine AnforderungenSpezielle AnforderungenSchweißen
  • EN166 Persönlicher Augenschutz, Anforderungen
  • EN167 Persönlicher Augenschutz, optische Prüfverfahren
  • EN168 Persönlicher Augenschutz, nicht optische Prüfverfahren
  • EN169    Filter für das Schweißen
  • EN170    Ultraviolettschutzfilter
  • EN171    Infrarotfilter
  • EN172    Sonnenschutzfilter für den gewerblichen Gebrauch
  • EN175 Geräte für Augen- und Gesichtsschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren
  • EN379 Anforderungen an Schweißerschutzfilter mit umschaltbarem Lichttransmissionsgrad

Unser Augenschutz-Sortiment auf der LHG-Beschaffungsplattform für Sie zusammengefasst:

Die Zeiten der einfarbigen Berufsbekleidung sind schon lange vorbei. Neue, aufregende und ansprechende Designs findet man nicht mehr ausschließlich in Modegeschäften, sondern auch in der Arbeitsschutzbranche. Natürlich werden die Sicherheitsaspekte dabei nicht außer Acht gelassen, ebenso wenig der praktische Nutzen und die Funktionalität.

Bundjacke und Bundhose, Latzhose oder Overall, Sommer- oder Winterhose - das Feld der Berufsbekleidung ist breit aufgestellt für unterschiedlichste Anwendungsgebiete, sei es das Schweißen, das Arbeiten im Straßenverkehr oder Chemiewerk. Falls Sie sich nicht sicher sind, welche Anforderung die Berufsbekleidung in Ihrem Betrieb erfüllen muss, kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unseren kompetenten Fachberater.

Oder verschaffen Sie sich selbst einen ersten Eindruck über unser Online-Sortiment auf der LHG-Beschaffungsplattform.

Gasmesstechnik auf der LHG-Beschaffungsplattform entdecken. Dabei unterscheiden wir grundsätzlich zwischen:

In bestimmten Branchen ist Lärm unvermeidlich und birgt Gefahren für die Belegschaft. Der Gehörschutz hat zum Ziel, den Schallpegel während der Arbeit so zu reduzieren, dass er nicht mehr schädlich auf uns wirkt. Entscheidend dafür ist der Dämmwert, welcher den Schallpegel mindestens auf 80 Dezibel (dB) verringern muss, denn hier liegt die Grenze der Gehörschädlichkeit.
 

Beispielrechnung:

Ein Schlagschrauber hat einen durchschnittlichen Schallpegel von 105 dB

Die Grenze der Gehörschädlichkeit liegt bei einem Schallpegel von 80 dB

Der Dämmwert ergibt sich nun aus der Differenz dieser Werte: 105 dB - 80 dB = 25 dB

Fazit: Bei der Nutzung eines Schlagschraubers sollte die anwendende Person einen Gehörschutz mit einem Dämmwert von mindestens 25 dB tragen.
 

Für einen Arbeitgeber ist also wichtig zu wissen, welchem Schallpegel seine Angestellten ausgesetzt sind, um den Gehörschutz richtig auszuwählen.
Wenn Sie noch weitere Fragen zum Thema Gehörschutz haben und Hilfe bei der Entscheidung, ob Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschützer: unsere Fachberater sehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Überzeugen Sie sich selbst von der großen Auswahl an Gehörschutz-Artikeln auf der LHG-Beschaffungsplattform.

 

 

Allgemeine Anforderungen

Alle Schutzhandschuhe müssen der EN 420 – Allgemeine Anforderungen an Handschuhe entsprechen. Ausnahmen bestehen nur für Elektrikerhandschuhe und Handschuhe für den Einmalgebrauch (medizinische Einmalhandschuhe). Hier werden die Mindestanforderungen an einen Handschuh geregelt.

Jedem Handschuh ist eine Gebrauchsinformation beizufügen, mit den Hinweisen zu Lagerung und Transport, Reinigung, Handhabung und Entsorgung. In dieser Grundnorm sind die Empfehlungswerte für Chrom VI (max. 3 mg/kg) und der pH-Wert (zwischen 3,5 und 9,5) festgelegt.

Auf den Handschuhen ist mindestens das CE-Zeichen anzubringen. In der Regel werden Handschuhe in Kategorie 2 und 3 eingestuft. Handschuhe der Kategorie 1 sind Handschuhe ohne besondere Schutzfunktion und schützen lediglich vor Schmutz (z. B. Gartenarbeit) oder dienen dem  Produktschutz. Bei Handschuhen für einen besonderen Schutz müssen die Piktogramme der Spezialnormen am Handschuh angebracht werden.
Entdecken Sie unsere Vielfalt an ausgewählten Handschuhen auf der LHG-Beschaffungsplattform.

Übersicht:

  • Kategorie I Minimale Risiken (z. B. Gartenarbeit, Produktschutz)
  • Kategorie II Mittlere Risiken (z. B. Arbeiten mit Blechen oder Werkzeugen)
  • Kategorie III Maximale Risiken (z. B. Arbeiten mit Chemikalien)
     

Spezialnormen und Piktogramme

In der EN 420 sind die wichtigsten Piktogramme für die Spezialnormen der Handschuhe aufgeführt. Diese sind auf dem Handschuh, der Verpackung und der Gebrauchsanleitung anzubringen. Darüber hinaus gibt es weitere Normen und Piktogramme, wie zum Beispiel:

  • EN 374 Schutz vor Chemikalien respektive Bakterien, Pilze und Viren
  • EN 388 Schutz vor mechanischen Risiken
  • EN 407 Schutz thermischen Risiken
  • EN 511 Schutz vor Kälte


Leistungslevel

In den Spezialnormen sind die Leistungslevel definiert, aufgrund der die Schutzfähigkeit vom Träger beurteilt werden kann. Die Reihenfolge der Prüfungspunkte ist einzuhalten und die Ziffern sind am Handschuh neben dem Piktogramm der Spezialnorm anzubringen. Level X bedeutet, dass diese Prüfung bei diesem Handschuh nicht durchgeführt wurde.

Beispiel
EN 388-Mechanische Risiken

  1. Ziffer Abriebfestigkeit 0 - 4
  2. Ziffer Schnittfestigkeit 0 - 5
  3. Ziffer Weiterreißfestigkeit 0 - 4
  4. Ziffer Stichfestigkeit 0 - 4
  5. Ziffer Schnittfestigkeit A - F
  6. Ziffer Stoßschutz (P)

EN 407 - gegen thermische Risiken

  1. Ziffer Brennverhalten
  2. Ziffer Kontaktwärme
  3. Ziffer Konvektive Hitze
  4. Ziffer Strahlungswärme
  5. Ziffer Wärmebelastung durch kleine Spritzer geschmolzenen Metalls
  6. Ziffer Wärmebelastung durch große Mengen geschmolzenen Metalls

Besonders wichtig ist die 2. Ziffer. Diese sagt aus, welche Kontakthitze der Handschuh mind. 15 Sekunden standhält. Danach kann die Hitze auf die Hand einwirken. Folgende Hitzegrade verbergen sich hinter der 2. Ziffer:

  • Level 1 = Hitzeschutz bis 100°C
  • Level 2 = Hitzeschutz bis 250°C
  • Level 3 = Hitzeschutz bis 350°C
  • Level 4 = Hitzeschutz bis 500°C

Wenn Sie sich an die aufgeführten Punkten halten, rückt die richtige Auswahl des Schutzhandschuhs ein großes Stück näher. Sollten Sie sich trotzdem nicht sicher sein und noch Fragen haben, beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Fall Sie bereits wissen, welcher Art des Handschutzes es sein soll, dann wählen Sie aus einen der folgenden Links:

Überall, wo bei der Arbeit der Kopf durch Anstoßen oder herabfallende, pendelnde, umfallende oder weggeschleuderte Gegenstände gefährdet ist, müssen Schutzhelme nach EN 397 getragen werden, und zwar immer und unabhängig von Beruf und Tätigkeit.
Helmschale und Innenausstattung müssen nach Norm gekennzeichnet sein:

  • EN 397
  • Name des Herstellers
  • Helmtyp
  • Herstellungszeitraum (Quartal/Jahr)
  • Gebrauchsanweisung
  • CE-Kennzeichnung


Die Schutzhelme bestehen aus einer Helmschale und einer Gurtband- bzw. Kunststoffinnenausstattung. Zur Verbesserung der Luftzirkulation im Schutzhelminnenraum befinden sich an der Seite der Helmschale Belüftungsöffnungen. Für einen perfekten Tragekomfort müssen die Bänder auf dem Kopf anliegen, ohne dass ein Druck entsteht.

An der Schutzhelmschale können weitere persönliche Schutzausrüstungen befestigt werden, wie z.B. Augen-, Gehör- und Gesichtsschutz. Durch die Befestigung des Zubehörs darf die Schutzwirkung und der Sitz des Schutzhelmes nicht negativ beeinflusst werden.

ACHTUNG! Nach starker Einwirkung von Schlägen darf der Schutzhelm nicht mehr benutzt werden! Schutzhelme aus Polyethylen (PE) sollten nach spätestens 4 Jahren ausgetauscht werden.

Entdecken Sie unser Sortiment an Kopf- und Gesichtsschutz auf der LHG-Beschaffungsplattform  oder wählen Sie aus einem der folgenden Links, wenn Sie bereits wissen, wonach Sie suchen:

Eine durchtrittssichere Sohle, eine Kunststoff- oder Stahlkappe und schon ist der Sicherheitsschuh fertig. Ganz so einfach gestaltet sich die Wahl des richtigen Arbeitsschuhs nicht immer.
Viele Faktoren sind ausschlaggebend für die Beschaffenheit des Schuhs und welche Sicherheitsklasse letzten Endes dieser erfüllen muss. In nahezu allen Bereichen des verarbeitenden oder dienstleistenden Gewerbes besteht die Gefahr, dass es zu erhebliche Fußverletzungen kommen kann.

Grundlegend wird zwischen folgenden Gefährdungen unterschieden:

  • mechanische Gefährdung → bspw.: durch Umfallen/Herabfallen von Gegenständen, Anstoßen an Gegenständen, Eintreten von Nägeln
  • elektrische Gefährdung → bspw.: durch Berührung spannungsführender Betriebsmittel, Funkenbildung
  • chemische Gefährdung → bspw.: durch Säuren, Laugen, Öle, Fette oder Kraftstoffe
  • thermische Gefährdung → bspw.: durch Wärme- oder Hitzestrahlung, glühende oder flüssige Teilchen, Kontaktwärme oder Kälte


Unterteilung der Schutzklassen:

  • S1 = überwiegend trockene Arbeitsbereiche, Zehenschutzkappe, antistatisch, rutschhemmend, dämpfend
  • S1P = wie S1, aber zusätzlich mit Durchtrittschutz
  • S2 = wie S1, aber in Bereichen, in denen zusätzlich die Einwirkung von Nässe zu erwarten ist
  • S3 = wie S1P mit Durchtrittschutz, aber in Bereichen in denen zusätzlich die Einwirkung von Nässe zu erwarten ist (z. B. Bauwirtschaft)

Allerdings sollte nicht vergessen werden, dass es noch weitere Klassifizierungsmerkmale gibt, wie z.B. die Kälteisolierung eines Schuhs.
Wenn Sie Fragen zur Beschuhung in Ihrem Betrieb oder für Sie persönlich haben, fragen Sie uns einfach und wir finden zusammen den perfekten Schuh für Sie!

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